Presse & Aktuelles
Pressemitteilung 5/2017 des Sozialgerichts Mainz
WeiterlesenKünstler muss sich Preisgeld auf das Arbeitslosengeld 2 anrechnen lassen
Pressemitteilung 4/2017 des Sozialgerichts Mainz
WeiterlesenNeuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Bereich Kandel rechtmäßig
Pressemitteilung 3/2017 des Sozialgerichts Mainz
WeiterlesenMuss die Rentenversicherung Versicherte verjüngen?
Pressemitteilung 2/2017 des Sozialgerichts Mainz
WeiterlesenRentenbeiträge und Rechtsreferendariat
Pressemitteilung 1/2017 des Sozialgerichts Mainz
Der aus Rheinhessen stammende Kläger bezog seit 2013 Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) vom Jobcenter. Die Leistungen wurden immer für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Bei nahendem Ablauf eines Bewilligungszeitraums sandte das Jobcenter dem Mann ein neues Antragsformular zu und wies auf die Notwendigkeit eines Antrages hin. Auch als die Leistungen Ende Dezember 2014 ausliefen, wurde dem Leistungsempfänger Anfang November ein neues…WeiterlesenPressemitteilung 13/2016 des Sozialgerichts Mainz
Das Sozialgericht Mainz hat mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) entschieden, dass ein Jobcenter einem Leistungsbezieher Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) zurecht nur noch in Form eines Darlehens bewilligt hat, weil er aufgrund eines Anspruchs auf einen Pflichterbteil über ausreichend Vermögen verfüge.WeiterlesenDer Vater des Klägers war im Frühjahr 2015 verstorben. Er hatte 1990 mit seiner Ehefrau in einem sogenannten Berliner…
Pressemeldung 12/2016 Sozialgericht Mainz
Pressemitteilung 12/2016WeiterlesenAltersrente: Beweislast für Zahlung von Rentenbeiträgen während der Ausbildung tragen Versicherte
Ein 1954 geborener Mainzer begehrte von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz die Anerkennung einer nicht abgeschlossenen Ausbildung zum Raumausstatter in den Jahren 1969 bis 1972. Bei Anerkennung dieser Zeiten hätte er zu einem früheren Zeitpunkt in Rente gehen können. Er erklärte jedoch, dass er keine…
Pressemitteilung 11/2016 des Sozialgerichts Mainz
Eine private Leibrentenversicherung ist unter bestimmten Umständen als Vermögen zu berücksichtigen und kann daher einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts („Hartz 4“) ausschließen. Dies hat das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 16.06.2016 (Aktenzeichen S 8 AS 114/15) entschieden.WeiterlesenDer in Mainz wohnhafte Kläger hatte nach Abschluss seines Hochschulstudiums im Alter von 31 Jahren einen Antrag auf Leistungen bei dem…