Presse & Aktuelles
Pressemeldung 3/2012 Sozialgericht Mainz
Wer in der Vergangenheit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II - „Hartz 4“) bezogen hat, kann sich nicht darauf verlassen, dass das Jobcenter auch eine Nebenkostennachzahlung übernimmt. Dies zeigt der Fall einer Frau aus Mainz, die im Dezember 2011 von ihrem früheren Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 mit einer Nachzahlung von 400,- € erhielt. Die Frau war zwar aktuell nicht mehr von Leistungen des…WeiterlesenPressemeldung 2/2012 Sozialgericht Mainz
Lehrer für Tai Chi und Kung Fu sind keine Künstler im Sinne der Sozialversicherung. Deshalb sind sie, sofern sie keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, als selbständige Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.WeiterlesenDies hat das Sozialgericht Mainz in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung bezüglich eines Klägers entschieden, der in Schulen und Sporthallen die aus der chinesischen Kampfkunst…
Pressemeldung 1/2012 Sozialgericht Mainz
In einem am 28.02.2012 vor dem Sozialgericht Mainz verhandelten Verfahren (Az.: S 4 AL 204/10) verlangte die Klägerin die Überprüfung der Höhe des ihr von der Agentur für Arbeit bewilligten Arbeitslosengeldes. Ihrer Ansicht nach müsste der Anspruch höher sein. Die Klägerin befand sich die letzten vier Jahre vor ihrer Arbeitslosmeldung in Elternzeit und erzielte in dieser Zeit kein Einkommen. Das relativ hohe Gehalt, das sie vor der…Weiterlesen