1. Monatliche Leibrentenzahlungen können im Rahmen des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen sein, wenn der Eigentumsübergang an dem Grundstück bereits erfolgt ist und eine Vermögensbildung bei den Hilfebedürftigen nicht eintritt (entgegen LSG NRW, Urteil vom 20.02.2008, S 12 AS 20/07).
2. Kosten für eine Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger u. ä. sind bei Eigentümern eines Grundstücks im Rahmen der KdU in voller Höhe in den Monaten als Bedarf anzusetzen, in denen sie anfallen und nicht auf das Jahr gesehen mit einem monatlichen Teilbetrag anzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 24.02.2011, B 14 AS 61/10 R)
Beschluss vom 20.03.2012, Aktenzeichen: S 10 AS 178/12 ER