Pressemitteilung 1/2018 des Sozialgerichts Mainz

40 Jahre Sozialgericht Mainz
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Aus der Ansprache des Präsidenten des Sozialgerichts beim Neujahrsempfang 2018:

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Sozialgerichtsbarkeit seit dem In-Kraft-Treten des Sozialgerichtsgesetzes zum 01. Januar 1954 durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt (§ 1 SGG).

Entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes obliegt seitdem die rechtsprechende Gewalt im Bereich des Sozialrechts nicht mehr richterlich tätigen Beamten der Sozialverwaltung, sondern ausschließlich Richterinnen und Richtern.

Als Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entstanden in den Ländern erstinstanzlich Sozialgerichte und als Berufungsinstanz Landessozialgerichte, im Bund das in Kassel errichtete Bundessozialgericht. In allen Instanzen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung beteiligt.

Auch in Mainz werden seit 1954 Prozesse nach den Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes durchgeführt. Allerdings gab es hier zunächst kein eigenständiges Sozialgericht, sondern eine aus fünf Kammern bestehende Zweigstelle des Sozialgerichts Speyer. Bis die Zweigstelle ihren Standort am Ernst-Ludwig-Platz erhielt, war sie in der Breidenbacherstraße untergebracht. Sie hatte die örtliche Zuständigkeit für den Bereich Rheinhessen und in Streitigkeiten des Kassenarztrechts darüber hinaus für Klagen aus dem gesamten Bundesland.

Im Vordergrund der richterlichen Tätigkeit stand damals die Bearbeitung von Leistungsansprüchen der Kriegsopfer bzw. ihrer Hinterbliebenen sowie von Klagen aus den Bereichen Kranken – und Rentenversicherung.

Durch das Gesetz über die Gliederung und die Bezirke der Gerichte (Gerichtsorganisationsgesetz) von 1977 löste der Landesgesetzgeber mit Wirkung zum 01. Januar 1978 die Zweigstelle Mainz auf und errichtete an gleicher Stelle ein eigenständiges Sozialgericht. Sein erster Präsident war Dr. Willy Eberz.

Es wurde mit sieben Kammern ausgestattet, für die es in den Räumlichkeiten der ehemaligen Zweigstelle am Ernst-Ludwig-Platz genug Platz gab. Allerdings mussten zunächst einige bauliche Veränderungen durchgeführt und Teile des Archivs in den Keller verlegt. Als Übergangslösung waren zwei Kammern in der ehemaligen Weinbaudomäne Mainz untergebracht.

In den folgenden Jahren blieben die Eingangszahlen zunächst relativ konstant, so dass es bei den sieben Kammern blieb. Dies änderte sich nach den ersten Gesundheitsreformgesetzen Mitte der 80iger und Anfang der 90iger Jahre. Die vielfältigen Einsparungsgesetze in der Kranken- und der Rentenversicherung führten ebenso zu einem Anstieg der Klagezahlen wie die Zunahme der Arbeitslosigkeit. Außerdem erweiterte sich der sachliche Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichtsbarkeit, z. B. durch das In-Kraft-Treten des Opferentschädigungsgesetzes und die Entstehung der Pflegeversicherung.

Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Zuweisung von Streitigkeiten der Sozialhilfe an die Sozialgerichtsbarkeit führten schließlich ab dem Jahr 2005 zu einer rasanten Zunahme der Klagen. Hinzu kam ein noch größerer Anstieg der Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.

Die Eingangssteigerung führte zu Stellenvermehrungen im richterlichen und im nicht-richterlichen Bereich. Die Zahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter stieg auf rund 200.

Heute verfügt das Sozialgericht über 16 Kammern, für die es im Gebäude am Ernst-Ludwig-Platz keine ausreichenden Räumlichkeiten gibt. Vier Kammern mussten ausgelagert werden und befinden sich – nach einer kurzen Unterbringung beim Arbeitsgericht - nun im Gebäude des Verwaltungsgerichts. Sitzungen des Sozialgerichts finden außer im eigenen Sitzungssaal auch in Räumlichkeiten des Landesarbeitsgerichts, des Verwaltungs- und des Arbeitsgerichts Mainz statt.

Das Sozialgericht Mainz hatte zwischen 1978 und 2018 nur vier Präsidenten. Dem bereits erwähnten Dr. Willy Eberz. folgten im April 1980 Leo van Krüchten, im Oktober 1986 Manfred Clever und im Juli 2001 Dr. Jürgen Benkel.

Datum: 16.01.2017 Kontakt:

Herausgeber: Sozialgericht Mainz

Christian Kalowsky

Mediendezernent des Sozialgerichts Mainz

Telefon: 06131 - 1415285

Fax: 06131 - 1415000

Email: Christian.Kalowsky@sozg.jm.rlp.de

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