Sozialgericht Mainz

Landestransparenzgesetz

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Aktuelles

Lehrer für Tai Chi und Kung Fu sind keine Künstler im Sinne der Sozialversicherung. Deshalb sind sie, sofern sie keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, als selbständige Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.

Dies hat das Sozialgericht Mainz in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung bezüglich...

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In einem am 28.02.2012 vor dem Sozialgericht Mainz verhandelten Verfahren (Az.: S 4 AL 204/10) verlangte die Klägerin die Überprüfung der Höhe des ihr von der Agentur für Arbeit bewilligten Arbeitslosengeldes. Ihrer Ansicht nach müsste der Anspruch höher sein. Die Klägerin befand sich die letzten vier Jahre vor ihrer Arbeitslosmeldung in Elternzeit...

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Wichtig zu wissen!
Sicherheitskontrolle

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Zugang
Eingang LSG, SG Mainz, LAG

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Barrierefreier Zugang

Der barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude ist für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer(innen) über eine spezielle Rampe möglich. Da unter Umständen weitere organisatorische Maßnahmen erforderlich sind, informieren Sie sich bitte vorher bei unserer Wachtmeisterei unter der
Telefonnummer: 06131 141-5003.