1. Monatliche Leibrentenzahlungen können im Rahmen des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II als Unterkunftskosten zu übernehmen sein, wenn der Eigentumsübergang an dem Grundstück bereits erfolgt ist und eine Vermögensbildung bei den Hilfebedürftigen nicht eintritt (entgegen LSG NRW, Urteil vom 20.02.2008, S 12 AS 20/07).
2. Kosten für eine Gebäudeversicherung,...
Weiterlesen